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Planung und Errichtung einer Deponie
Deponietechnik
Nach geltendem Recht wird die Baugenehmigung einer Deponie auf Basis einer Objektplanung ausgesprochen. Ohne weitere Nachweise kann der Bau der Sicherungen erfolgen. Der Nachweis der Eignung muss im Nachhinein erbracht werden, um die Schlussabnahme (Beendigung der Nachsorge) beantragen zu können
(s. Schema). Wir erstellen die hierfür erforderlichen Nachweise für Neubauten oder für die in der Nachsorge befindlichen Deponien. Wir verstehen uns als Dienstleister für den Bereich der Eignungsnachweise für Deponiesicherungen, vergleichbar mit dem Verhältnis Architekt (Objektplaner) zum Dienstleister
(Tragwerksplaner).
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