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Planung und Errichtung einer Deponie
Deponietechnik
Nach geltendem Recht wird die Baugenehmigung einer Deponie auf Basis einer Objektplanung ausgesprochen. Ohne weitere Nachweise kann der Bau der Sicherungen erfolgen. Der Nachweis der Eignung muss im Nachhinein erbracht werden, um die Schlussabnahme (Beendigung der Nachsorge) beantragen zu können
(s. Schema). Wir erstellen die hierfür erforderlichen Nachweise für Neubauten oder für die in der Nachsorge befindlichen Deponien. Wir verstehen uns als Dienstleister für den Bereich der Eignungsnachweise für Deponiesicherungen, vergleichbar mit dem Verhältnis Architekt (Objektplaner) zum Dienstleister
(Tragwerksplaner).
Die Software zur Erstellung der Nachweise ist DESi, eine Software die validiert und verifiziert ist. Sie berücksichtigt die Varianz der Variablen in der Berechnung. Als Datengrundlage reichen die Daten, die standardmäßig in der BRD von Deponien erhoben werden. Denkbare Maßnahmen zur Deponiesicherung können bezüglich Wirkungen und Kosten verglichen werden und so die wirtschaftslichste Lösung nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten gefunden werden. Eine Aussage zum Ende der Nachsorge wird bereits in der Genehmigung verankert und die Kriterien hierzu fixiert. Durch die Bemessung der Maßnahmen unter Einbeziehung der standortspezifischen Gegebenheiten und der Alterung der Sicherungsmaßnahmen ergeben sich Kostenreduzierungen gegenüber den Standardlösungen um durchschnittlich 60%, so die Erfahrung.
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