Anwendung
Wir bieten Ihnen die Emissionsgrenzwertanalyse u. a. für folgende Anwendungen an:
1. Standortbezogene Sicherung und Sanierung von:
» Deponien
» Altstandorten und Altablagerungen
» Ablagerungen aller Art (Abraumhalden, etc.)
» Boden- und Grundwasserschadensfällen
2. Bemessung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen, ungeachtet ihrer Bauart, im Rahmen von
Variantenuntersuchungen:
» Nachweis der Wirksamkeit von qualitätsgesicherten Abdichtungssystemen für den Standort
» Nachweis der Emissionssicherheit für den Standort
» Wirtschaftlichste Lösung nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten
3. Emissionsgrenzwertanalysen für Materialien aller Art und vielfältiger Einsatzbereiche, um natürliche Ressourcen zu schonen:
» Verwertung mineralischer Bauabfälle in Erdbauwerken
» Verwertung von Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendungen, wie der Verfüllung von Abgrabungen oder für
Bodenaustauschmaßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit
» Auffüllen und Hinterfüllen von Arbeitsräumen oder Verfüllung in Gruben, Brüchen und Tagebauen
» Mineralische Ersatzbaustoffe für den Straßen- und Wegebau, für den Deponiebau (Abdichtungsmaterialien)
oder zur Herstellung von Dämmen und Lärmschutzwällen, etc.
4. Qualifizierte Bewertung der Eignung von Standorten zur Errichtung von Zwischen- und Endlagern für Stoffe aller
Art (chemo- oder radiotoxisch) und Ermittlung der erforderlichen Eigenschaften
5. Beurteilung des gegenwärtigen Status von Verdachtsflächen bzw. Altablagerungen und Altdeponien
6. Quantitative Nachweisführung zur Entlassung einer Deponie aus der Nachsorge als Teil der Fachplanung
7. Quantitative Ermittlung des Zeitraums der Nachsorgephase einer Deponie und der Kosten als Teil der Fachplanung
Glossar
AUSLÖSESCHWELLEN
„Grundwasserüberwachungswerte, bei deren Überschreitung Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers eingeleitet werden müssen. Diese Auslöseschwellen werden von den Genehmigungsbehörden für einen Standort vorgegeben. Die Auslöseschwellen sind im Grunde nichts anderes als eine Grundlage für eine Bemessung in Bezug auf die Rückhalteeigenschaften eines Materials oder einer Sicherung. Sie entsprechen in der Bedeutung den Bruchkriterien in anderen technischen Anwendungen.“
BEMESSUNG
„Beurteilung basierend auf Werten in der Planungsphase gemäß dem Prinzip Vorsorge, welcher Standort geeignet ist bzw. welche Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen ökologisch für einen bestimmten Standort wirksam sind. Auf der Grundlage dieser Werte wird im Rahmen einer Variantenuntersuchung iterativ berechnet, wie ein Standort und die Maßnahmen ausgeführt werden müssen, sodass sowohl ökologische Zielvorgaben und Nutzungsanforderungen sowie die ökonomische Optimierung realisiert sind.“
DATENSTREUUNG
„Die „Sicherheitsbeiwerte“ für eine Deponie stellen keine festen Größen dar. Sie sind abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, d.h. dem Standort in Wechselbeziehung mit den Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen und dem Nutzungszeitraum. Um die Inhomogenität von Standort und Inhalt mit allen maximalen Streubreiten erfassen zu können, muss mit Eigenschaftsbereichen für jeden Eingabeparameter gerechnet werden. So ist unter Berücksichtigung der Streubreiten der Einflussgrößen bereits in der Planungsphase bekannt, welche Emissionen in das Grundwasser im ungünstigsten Fall bei Abschluss der Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu erwarten sind.“
EIGNUNGSNACHWEIS
„Technische Beurteilung für eine Sicherungsmaßnahme (z. B. liegen in Deutschland zur Qualitätssicherung für technische Abdichtungssysteme in der Deponietechnik Eignungsbeurteilungen in Bezug auf Anforderungen an die Stoffdaten, Leistungsfähigkeit, Beständigkeit, Eignungsprüfung, Einbauvorschriften, etc. der LAGA Ad-hoc AG „Deponietechnik“ vor). Der Eignungsnachweis per se beinhaltet keine Verknüpfung der ökologischen Forderung (behördliche Zielvorgaben, z. B. Auslöseschwellen) mit der Wirksamkeit der Maßnahme und den Daten für einen Standort.“
EMISSIONSGRENZWERTANALYSE
„Berechnungsverfahren auf naturwissenschaftlicher Grundlage, welches Analysen über beliebige Zeiträume ermöglicht. Dabei wird die natürliche Streuung aller verwendeten Daten (u.a. Klima, Geologie, Hydrogeologie, Daten über die Stoffquellen, Deponiesicherung, langfristige Oberflächennutzung etc.) und ihre zeitabhängige Veränderung berücksichtigt. Der untersuchte Zeitraum muss mindestens so groß gewählt werden, dass die Maxima der Grundwasserbelastung erkannt werden. Die Analyse folgt dem Messprinzip der Ionenchromatographie und basiert auf der Berechnung des beweglichen Ionenschwarms aus der Stoffquelle, unter Berücksichtigung von Molekulargewicht, Ladungsart, Wertigkeit und Halbwertszeit aller Deponieinhaltsstoffe. Das Ergebnis ist ein Wirkungsnachweis in der Planungsphase.“
MASSNAHMENWERT
„Werte für Einwirkungen oder Belastungen, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Bodennutzung i. d. R. von einer schädlichen Bodenveränderung auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich sind.“
WIRKUNGSNACHWEIS, NACHWEIS DER EMISSIONSSICHERHEIT
„Ergebnis von Emissionsgrenzwertanalysen mit Bemessung der Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahme. Beinhaltet die Verknüpfung der Wirksamkeit einer bestimmten Maßnahme mit den jeweiligen Bedingungen vor Ort und den ökologischen Zielvorgaben der Genehmigungsbehörde für einen bestimmten Standort. Lediglich damit ist eine belastbare Nachweisführung der Emissionssicherheit zur sicheren Beurteilung von verschiedenen Maßnahmen möglich. So können die auf dem Markt angebotenen Abdichtungssysteme auf einer einheitlichen Grundlage miteinander verglichen und bewertet werden.“
ZIELVORGABE, ZIELWERT
„Messbare oder aus Messwerten berechenbare Mindestanforderungen an das Ergebnis der Emissionsgrenzwertanalyse zur belastbaren Nachweisführung der Emissionssicherheit. Ökologische Zielvorgaben der Fachbehörde sind auf den Schutz von Boden, Grund- und Oberflächenwasser fokussiert (siehe Zielwert: Auslöseschwellen, Maßnahmenwerte). Ökonomische Aspekte des Auftraggebers/Betreibers beinhalten Vorgaben zu u. a. Investitions- und Betriebskosten, Nutzvolumen, Nutzungsdauer und Nachnutzung der Fläche. Die jeweiligen Zielvorgaben finden in der Emissionsgrenzwertanalyse gleichberechtigt Berücksichtigung.“