Mit der Anwendung der EMISSIONSGRENZWERTANALYSE unterstützen wir sowohl die Fachbehörden als auch den Auftraggeber in ihren Entscheidungen. Wenn wir als grundsätzliches Ziel eine Lösung anstreben, die einerseits die gesetzlichen Zielvorgaben der Behörde erfüllt und andererseits z. B. die langfristig geplante Nachnutzung für den Standort berücksichtigt, dann ist eine VARIANTENUNTERSUCHUNG für verschiedene Maßnahmen unerlässlich. Wir untersuchen PARALLEL die Einflüsse einer Maßnahmenänderung auf ökologische und ökonomische Aspekte solange, bis ein für alle Verantwortlichen zufriedenstellendendes Ergebnis erzielt ist. Dabei schaffen wir ein Gleichgewicht zwischen der ökologischen Forderung der Fachbehörde und den ökonomischen Aspekten des Auftraggebers. Damit wird die Zusammenarbeit im Genehmigungsverfahren erheblich vereinfacht.
VORTEIL FÜR DIE FACHBEHÖRDE – FINSTERWALDER EMISSIONSGRENZWERTANALYSE
Die Anzahl der Parameter und ihre Kombinationen zur Beurteilung der Eignung von Standorten, Einsatz von Materialien oder Wirksamkeit von Maßnahmen sind so vielfältig, dass eine einheitliche und allgemeingültige Vorgabe nicht möglich ist. Der Vorteil der EMISSIONSGRENZWERTANALYSE ist die Verknüpfung zwischen der ökologischen Forderung (gesetzliche Zielvorgaben) und dem Wirkungsnachweis der geplanten Maßnahme (z. B. Deponiesicherung) mit den Daten des Standortes. Damit entfällt die Unsicherheit in der Beurteilung. Dieser Zustand ist nicht möglich, falls sich die Beurteilung ausschließlich auf Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen stützt. Die erforderlichen Maßnahmen technischer und ökologischer Art bzw. gegebenenfalls erforderliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen (Art und Umfang) sind vielmehr ein Ergebnis der Emissionsgrenzwertanalyse und somit Teil unserer Nachweisführung in der Planungsphase. Mit den Ergebnissen der Emissionsgrenzwertanalyse können wir all jene Varianten (oder auch Standorte, Materialien, etc.) ausscheiden, die dem ökologischen Anspruch der Behörde nicht genügen, d.h. keine dauerhafte Einhaltung der ökologischen Zielvorgaben ermöglichen.
VORTEIL FÜR DEN AUFTRAGGEBER – FINSTERWALDER EMISSIONSGRENZWERTANALYSE
Mit der EMISSIONSGRENZWERTANALYSE können wir die auf dem Markt angebotenen Sicherungssysteme auf einer einheitlichen Grundlage vergleichen und im Hinblick auf die Emissionssicherheit für den Standort beurteilten. Das Vorgehen unter Anwendung des Prinzips der Vorsorge hat den Vorteil, dass man die maximal möglichen Belastungen des Grundwassers und Sickerwassers durch Inhaltstoffe aus der Stoffquelle (z. B. Deponiekörper) als Funktion der Zeit kennt. Man weiß also schon in der Planungsphase, ob mit der an den Standort und die Randbedingungen angepassten Maßnahme auch langfristig die ökologischen Zielvorgaben einhalten. Damit kann der erforderliche Aufwand an Investitions- und Betriebskosten bestimmt und optimiert werden. Der monetäre Vorteil für den Auftraggeber resultiert aus einer einheitlichen Bewertung in Abstimmung mit den Vorgaben der Fachbehörde. Unser Vorgehen ermöglicht die zuverlässige Kalkulation der Material- und Baukosten als Teil der Planungsaufgabe.
Unsere Vorgehensweise gemäß dem PRINZIP DER VORSORGE kann ungeachtet des Anwendungsgebietes erfolgen. Die ökologische Forderung kann sich auf rechtliche Vorgaben und Vorgaben zur Einhaltung der Qualität einer Maßnahme beziehen, das sind u. a.:
- Deponieverordnung
- Grundwasserverordnung
- Bundesbodenschutzgesetz
- Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
- Mantelverordnung Grundwasser/Ersatzbaustoffe/Bodenschutz (Stand: Arbeitsentwurf vom 26. November 2012)
- Anzuwendende DIN-Normen
- Bundeseinheitliche Qualitätsstandards (LAGA)
