BODEN UND GRUNDWASSER LANGFRISTIG SCHÜTZEN – MIT DER FINSTERWALDER EMISSIONSGRENZWERTANALYSE
Mit der Finsterwalder Emissionsgrenzwertanalyse können wir jedes Deponie- oder Erdbauwerk, aus dem Stoffe über den Wasserpfad in Boden und Grundwasser gelangen können, auf einer einheitlichen Grundlage untersuchen und bewerten. Dabei berücksichtigen wir die ökologischen wie ökonomischen Zielvorgaben gleichberechtigt.
Mit Anwendung der Emissionsgrenzwertanalyse können wir den heutigen Zustand eines Standortes beurteilen und
eine belastbare Aussage über die GRENZEN DER ZUKÜNFTIGEN ENTWICKLUNG der Grundwasserbelastung machen.
Damit erhalten Sie eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen.
Wir können die auf dem Markt angebotenen Sicherungssysteme auf einer einheitlichen Grundlage vergleichen und bewerten. Als Ergebnis der Emissionsgrenzwertanalyse erbringen wir den rechnerischen WIRKUNGSNACHWEIS für jede beliebige Maßnahme oder jeden Standort, dass die Belastungen des Grundwassers dauerhaft kleiner als die behördlichen Zielvorgaben sein werden.

Naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten:
Die Anforderungen an die Nachweisführung der Emissionssicherheit sind hoch. Im Unterschied zum Bauwesen können die Risiken aus heterogenen Quellen nicht mit Sicherheitsbeiwerten zu einem Gebrauchszustand bewertet werden, weil für eine heterogene Quelle die „Sicherheitsbeiwerte“ keine feste Größe darstellen. Sie sind abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, d.h. dem Standort in Wechselbeziehung mit den Sicherungsmaßnahmen und dem Nutzungszeitraum. Diesem Umstand wird von uns mit der Berücksichtigung der Datenstreuung um einen Mittelwert aller zur Emissionsgrenzwertanalyse verwendeten Eingabedaten Rechnung getragen. Je präziser die Eingangsdaten (u.a. Klimadaten, Kenndaten des Untergrundes, Daten zum Grundwasserleiter, Daten zur langfristigen Oberflächennutzung, etc.) erkundet sind, desto kleiner ist auch der Streubereich der Berechnungsergebnisse. Das Ergebnis ist für jeden Inhaltsstoff nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung ein Emissionsfeld, in dem die Emissionen auftreten können. Die obere Grenze beschreibt die Maximalwerte (Emissionsgrenzwerte), die untere die Minimalwerte und eine Linie im Diagramm den Bereich mit der höchsten Wahrscheinlichkeit. Die Grenzzustände müssen in der Praxis nicht erreicht werden, sind aber der absolute Maßstab für die standortbezogene Beurteilung. Damit ist bereits in der Planungsphase bekannt, welche Emissionen im ungünstigsten Fall, bei Abschluss der Sicherungsmaßnahme, zu erwarten sind. Liegen diese Emissionsgrenzwerte unter den tolerierten Emissionen für den Standort, ist keine weitere planmäßige Nachsorge (=Langzeitbeobachtung) erforderlich.